Schweiz: Ab Juli neue Rahmenbedingungen für Bahngüterverkehr
Der Bundesrat, die Schweizer Regierung, hat die Revision der Gütertransportverordnung sowie Änderungen in weiteren Verordnungen abgesegnet.
Sie treten zusammen mit dem Gütertransportgesetz zum 01.07.2016 in Kraft. Die neuen Bestimmungen betreffen in erster Linie den Schienengüterverkehr in der Fläche. Die Verordnungen regeln u. a. Details zu Investitionsbeiträgen für Umschlaganlagen des kombinierten Verkehrs (Terminals), Hafenanlagen sowie Anschlussgleise. Das Parlament hatte 2015 hierfür einen Rahmenkredit von 250 Mio. CHF für die Jahre 2016–2019 bewilligt. Der Bundesrat hat zudem präzisiert, wie die gesetzlich vorgesehenen Abweichungen vom Grundsatz der Eigenwirtschaftlichkeit umgesetzt werden. Die heutigen Abgeltungen für den Einzelwagenladungsverkehr und den nicht-alpenquerenden kombinierten Verkehr laufen Ende 2018 aus. Die Verordnung sieht vor, dass sich der Bundesbeitrag bei der Förderung neuer Angebote am erwarteten Defizit der ersten drei Betriebsjahre orientiert und maximal 50 % der Kosten decken darf. (as/ici)