Sachsen/Hessen/Rheinland-Pfalz: Antrag auf Nachtfahrverbot für laute Güterwagen
Im Umweltausschuss des Bundesrates am 08.11.12 brachten Sachsen, Rheinland-Pfalz und Hessen einen Antrag ein, demzufolge in Wohn- und Erholungsgebieten zwischen 22 und 6 Uhr nur noch Lokomotiven und Güterwaggons fahren dürfen, die speziellen Lärmschutzvorschriften entsprechen, z. B. mit lärmmindernden Bremssystemen ausgestattet sind.
Zur Analyse der Lärmbelastung fanden im Auftrag des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und in Abstimmung mit der Stadtverwaltung Coswig und der Bürgerinitiative Bahnemission Elbtal e.V. unter anderem Messungen im Elbtal bei Weinböhla statt. (wkz/ici).