Politik

Sachsen: Kabinett beschließt ÖPNV-Rettungsschirm

Die sächsische Landesregierung hat die Richtlinie für die Gewährung der Ausgleichszahlungen im ÖPNV verabschiedet.

Bis 30.09.2020 können Verkehrsunternehmen und bis 30.11.2020 die Aufgabenträger in Sachsen Anträge auf die Erstattung Corona-bedingter finanzieller Einbußen stellen. Das Kabinett hat sich darauf verständigt, in einem ersten Schritt 70 % der Schäden auszugleichen. Der VDV hat für Sachsen einen Netto-Erlösausfall von ca. 122 Mio. EUR geschätzt (Stand: 11.08.2020). (as)

Artikel Redaktion Eurailpress
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