Rheinland-Pfalz: Tariftreuegesetz verabschiedet
Rheinland-Pfalz hat jetzt ein Tariftreuegesetz verabschiedet.
Laut der Gewerkschaft EVG, die den Beschluss begrüßt, schließe das Gesetz „ausdrücklich“ auch den Busbereich ein. Wer in Rheinland-Pfalz den Zuschlag für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen bekommt, muss künftig zunächst das vorhandene Personal des bisherigen Betreibers übernehmen. Die Vergabebehörden müssen diesen Personalübergang bei ihren Ausschreibungen zwingend vorschreiben („Muss-Regelung“). Damit geht das rheinland-pfälzische Gesetz laut EVG über das Vergaberecht des Bundes hinaus. (cm)