Politik

Regulierung: EBA ändert drei Eisenbahnvorschriften

Das Bundesamt für Verkehr der Schweiz und das Eisenbahn-Bundesamt haben die Vereinbarungen zur gegenseitigen Anerkennung von Triebfahrzeugführern und -führerinnen den geltenden nationalen Bestimmungen angepasst und dabei auch die Triebfahrzeugführerscheinverordnung und die Triebfahrzeugführerschein-Prüfungsverordnung berücksichtigt.

Die geänderten Vereinbarungen treten am 01.05.2015 in Kraft. Ferner hat das Eisenbahn-Bundesamt die Informationen für die Antragsteller zur effektiven Zusammenarbeit zwischen Antragstellern und Zulassungsbehörde überarbeitet und um zusätzliche Hinweise zur Variantenzulassung und zur Vorlage der Nachweise (Fahrzeugdossier nach MoU) ergänzt. Das Eisenbahn-Bundesamt hat außerdem die Anleitungen zum Vollzug des Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG) geändert. Wesentlicher Punkt sind ergänzende Festlegungen zur Ausübung des Widerrufsermessens bei Vergabeverstößen. Für die Antragsstellung für das Jahr 2015 hat das indes keine Auswirkungen. (wkz/ici)

Artikel Redaktion Eurailpress
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