Reaktivierungen: SPD/Grüne und FDP legen Entwürfe zur Vereinfachung von Entwidmungen vor
SPD- und Grünen-Bundestagsfraktion wollen Entwidmungen von Bahnflächen wieder erleichtern, nachdem sie diese mit in der Ampel-Regierung bis auf wenige Ausnahmen (etwa Landesverteidigung oder Ausbau erneuerbarer Energien) verunmöglicht hatten.
Dafür wollen sie mit einem gemeinsamen Gesetzentwurf §23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) nochmals ändern. Das von SPD, Grünen und FDP im Dezember 2023 eingeführte „überragende öffentliche Interesse“ des Bahnbetriebszwecks von Flächen soll laut Entwurf formal weiter bestehen bleiben. Konkret soll es allerdings wegfallen, wenn „hinsichtlich eines Grundstücks kein Verkehrsbedürfnis besteht und ein langfristiger Nutzungsbedarf für den Bahnbetrieb nicht prognostizierbar ist“, wie es in dem Entwurf heißt. Zuständige Planfeststellungsbehörde zur Beurteilung dieser Frage ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA), das Stellungnahmen von allen möglichen Betroffenen, Planungszuständigen und der Bundesnetzagentur einholt. Explizit wollen SPD und Grüne die Regelung aufnehmen, dass die „Freistellung eines Grundstücks … nicht erfolgen (darf), wenn hierdurch die Möglichkeit der Wiederinbetriebnahme einer Bahnstrecke gefährdet würde“. Für alte Freistellungsverfahren, die vor 29.12.2023 beantragt wurden, sieht der Entwurf eine Übergangsregelung vor: Für sie soll die AEG-Fassung vor der Ampel-Verschärfung angewendet werden.
Einen – bis auf den Satz zum expliziten Freistellungsverbot bei möglicher Reaktivierung – inhaltlich übereinstimmenden Gesetzentwurf hat die FDP-Fraktion eingebracht. Bereits im Oktober 2024 hatte die CDU/CSU-Fraktion einen noch etwas weitergehenden Änderungsentwurf zu §23 AEG eingebracht (Rail Business 43/24). Hintergrund der beabsichtigten AEG-Änderung ist, dass die strenge Entwidmungsregelung der Ampel – teilweise bereits geplante – kommunale Bauprojekte auf alten Bahnflächen verhindern könnte. Schienenverbände warnen vor Entwidmungen von Flächen, die für die Verkehrswende – auch noch unabsehbar – gebraucht werden könnten. Die Gesetzentwürfe von SPD/Grünen und FDP stehen am Freitag (20.12.2024) auf der Bundestags-Tagesordnung und dürften dort für inhaltliche Beratungen wieder an den Verkehrsausschuss überwiesen werden. Trotz inhaltlich weitgehender Übereinstimmung bei allen §23-AEG-Entwürfen bleibt aus politischen Gründen abzuwarten, ob eine Einigung vor Bildung einer neuen Regierung gelingt. (jgf)