Polen: PKP darf nicht verkauft werden
Die polnische Post Poczta Polska, der Öl-Pipeline-Betreiber PERN Przyjazn SA und die polnische Eisenbahn PKP Polskie Koleje Państwowe werden in die Liste der Unternehmen aufgenommen, deren Anteile nicht durch den Staatshaushalt verkauft werden können.
Dies sieht nach Angabe des Nachrichtensenders TVN24 ein Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung von Staatseigentum vor, der heute (21.11.2017) vom Ministerrat behandelt werden soll. Die Änderungen sollen die seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Grundsätze der staatlichen Immobilienverwaltung aufgetretenen Auslegungsfragen beseitigen, einige Bestimmungen klären und durch neue Lösungen ergänzen. Das entsprechende Gesetz vom 01.01.2017 legte eine Liste von 24 Unternehmen fest, deren Anteile im Besitz des Staatsschatzes nicht veräußert werden können, darunter auch Grupę Lotos SA, PKP Polskie Linie Kolejowe SA und PKP Cargo SA. Der Änderungsentwurf erweitert die Liste dieser Unternehmen u.a um die Polskie Koleje Państwowe Spółka Akcyjna mit Sitz in Warschau. (wkz/cm)