Planungsbeschleunigung: EBA soll Anhörungsbehörde werden
Das Gesetz über die Planungsbeschleunigung befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Darin will die Regierung einige wichtige Punkte verankern, um das Planen und Bauen von Verkehrsprojekten zu beschleunigen.
Enak Ferlemann (CDU), Parlamentarischer Verkehrsstaatssekretär, sagte, dass mit dem neuen Gesetz häufiger Plangenehmigungen für beispielsweise Ersatzneubauten angewendet werden sollten, anstatt für jedes Projekt ein aufwendiges Planfeststellungsverfahren durchzuführen. „Wir wollen alles aus dem bestehenden System herausholen“, sagte Ferlemann. So solle das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) nicht nur die Genehmigungen von Schienenprojekten durchführen, sondern auch Anhörungsbehörde sein. Außerdem sollten Fristen verknappt werden, damit die Planung schneller vorangehen könne. Ferlemann kündigte während einer Diskussionsveranstaltung des Deutschen Verkehrsforums, des Bundesverbandes Öffentlicher Binnenhäfen und des Zentralverbandes der deutschen Seehafenbetriebe zudem an, dass die Regierung bei der EU-Kommission anregen wolle, die Präklusion wieder einführen zu dürfen. Das bedeutet, dass zu einem bestimmten Stichtag Einwendungen nicht mehr möglich sind. Erst kürzlich musste Deutschland die Stichtagsregelung nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aufheben. (sl/cm)