Politik

PBefG: Behörden dürfen Vorgaben machen

Die Länder möchten Wettbewerbsverzerrungen und Lohndumping bei Vergabeverfahren im öffentlichen Nahverkehr eindämmen und haben hierzu am 10.02.2017 einen Gesetzentwurf im Bundesrat beschlossen.

Die Länder wollen das Vorrecht von eigenwirtschaftlichen Angeboten im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) einschränken. So sieht der Entwurf vor, dass Behörden bei Ausschreibungen im Straßenbahn- oder Busverkehr soziale Standards, Tarifbindung oder Übernahme eines Beschäftigten in die Anforderungen aufnehmen können. Diese gelten dann für alle Anbieter. Außerdem sollen private Unternehmer bei der Antragstellung nachweisen, dass sie die Leistung auch über die gesamte Laufzeit der Genehmigung kostendeckend erbringen können. Vom Auftraggeber festgelegte Standards wie etwa Umweltaspekte und Kundenbetreuung müssten sie ebenfalls erfüllen. Nun müssen sich Bundesregierung und Bundesrat damit befassen. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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