Öffentlicher Verkehr: Ab morgen gilt die 3G-Regel
Ab 24.11.2021 gilt im gesamten öffentlichen Personenverkehr die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet).
Als Test sind Antigen-Schnelltests unter Aufsicht oder PCR-Tests nicht älter als 24 Stunden zugelassen. Bei der Deutschen Bahn erfolgt die Kontrolle in den Zügen stichprobenartig durch DB Sicherheits- und Kontrollpersonal. Allein im Fernverkehr sind in den ersten Tagen nach Inkrafttreten der neuen Regeln Kontrollen auf 400 Verbindungen geplant. Sollte die DB einen Beförderungsausschluss aussprechen müssen, kann sie die Bundespolizei bei Problemen um Unterstützung bitten. Darüber hinaus wird es im Metropolen- und Regional-Verkehr jeweils länderspezifische Sicherheitspartnerschaften zur Durchsetzung der 3G-Regel geben. Einige Aufgabenträger wie der Nah.SH erlauben Ausnahmen für Schüler, "da davon ausgegangen wird, dass sie regelmäßig in den Schulen getestet werden". Die 3G-Regelung gilt auch für das Service-, Sicherheits- und Kontrollpersonal im Zug, sie gilt aber nicht für den Bereich der Bahnhöfe. (cm)