Nordrhein-Westfalen: Landesmittel aus ÖPNV-Rettungsschirm jetzt abrufbar
Um die wirtschaftlichen Schäden der Corona-Pandemie auszugleichen, springt Nordrhein-Westfalen auch 2021 mit dem ÖPNV-Rettungsschirm ein.
Das Land stellt 278 Mio. EUR zur Verfügung. Das NRW-Verkehrsministerium hat dazu die aktuelle Richtlinie veröffentlicht. Verkehrsunternehmen und ÖPNV-Aufgabenträger können ab sofort (und bis zum 30.09.2021) Anträge auf Erstattung der Schäden an die örtlich zuständige Bezirksregierung stellen. (as)