Neuntes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften beschlossen
Das Neunten Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften kann in Kraft treten.
Nach dem Bundestag, der am 26.03.2015 zugestimmt hat, tat dies am 08.05.2015 auch der Bundesrat. Das Gesetz dient unter anderem:
- der Beschleunigung der Zulassungsverfahren im Eisenbahnwesen,
- der Entlastung der Bundeswehr von bürokratischen Erfordernissen,
- der Entlastung von Eisenbahn-Werkstätten bei der Entgeltregulierung.
Im Zulassungsverfahren wird damit das bereits im Memorandum of Understanding vereinbarte Verfahren bei der Fahrzeugzulassung nun gesetzlich geregelt. Damit dürfen private Stellen Prüfaufgaben, die bisher vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) wahrgenommen wurden, durchführen. Ferner wird eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen, dass die für die Instandhaltung zuständige Stelle der Bundeswehr durch Entscheidung des EBA vom Erfordernis einer Instandhaltungsstellen-Bescheinigung nach § 7g Absatz 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) ausgenommen ist. Für den Bereich der Eisenbahn-Werkstätten soll zunächst im Wege eines zeitlich befristeten Probelaufes eine Befreiung von der Entgeltregulierung in Bezug auf § 14 Absatz 5 AEG erfolgen. Ein jährlicher Bericht durch die Bundesnetzagentur soll erstellt werden, um die Auswirkungen auf den Markt festzustellen. Diese Regelung ist auf vier Jahre befristet. Dr. Ben Möbius, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Bahnindustrie in Deutschland (VDB), kommentierte den Beschluss mit den Worten: „Das neue Gesetz leistet einen wichtigen Beitrag dafür, dass bestellte Züge und Lokomotiven künftig pünktlich und zuverlässig von den Herstellern an die Bahnbetreiber übergeben werden können“. (cm)