NEE/mofair: Eigenkapitalspritze für die DB AG nicht genehmigungsfähige Beihilfe
Ein Gutachten der Kanzlei CMS Hasche Sigle belegt, dass die von der Bundesregierung als Teil des Klimapakets geplante „Erhöhung des Eigenkapitals der Deutschen Bahn AG“ eine nach EU-Recht nicht genehmigungsfähige Beihilfe darstellt.
Der Beihilfentatbestand wäre bereits erfüllt, wenn Ende November der Bundeshaushalt 2020 inklusive der Eigenkapitalspritze beschlossen würde. Bis zum Abschluss eines Notifizierungsverfahrens durch die EU-Kommission dürfe die Kapitalerhöhung nicht vollzogen werden (sog. „Durchführungsverbot“), so die Bahnverbände NEE und mofair. Die Verbände haben der Bundesregierung bereits ihre Bedenken mitgeteilt. Nun haben sie das Gutachten auch der EU-Kommission zugeleitet. Das Gutachten wie die Zusammenfassung sind online abrufbar. (cm)