Monopolkommission: Gutachten sieht Wettbewerbsverzerrungen zugunsten der DB
Alle zwei Jahre erstellt die Monopolkommission ein Gutachten zu Stand und absehbarer Entwicklung des Wettbewerbs im Eisenbahnverkehr. Am 21.07.2021 legte sie ihr achtes Sektorgutachten Bahn vor und gibt darin Empfehlungen zur Stärkung des Wettbewerbs.
In der von der Bundesregierung für den DB-Konzern angekündigten Eigenkapitalerhöhung von rund 7,5 Mrd. EUR sieht die Kommission die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen. So könne nicht gewährleistet werden, dass die Mittel ausschließlich der Schieneninfrastruktur und nicht auch den EVU des DB-Konzerns zugutekämen. „Bei der gegenwärtigen Konzernstruktur ohne eine vertikale Trennung sollte die Schieneninfrastruktur besser über Zuschüsse für Neu-, Ausbau- und Ersatzmaßnahmen gefördert werden“, heißt es im Gutachten. Um Corona-Folgen wettbewerbsneutral abzumildern, biete sich neben einer Infrastrukturkostenförderung eine zeitlich begrenzte Umsatzverlusterstattung für alle EVU an. Bei der Einführung des Deutschlandtakts sei auf eine wettbewerbsneutrale Ausgestaltung zu achten. Die Kommission empfiehlt daher, im Fernverkehr ein Ausschreibungs- oder Konzessionsmodell für alle EVU einzuführen. „Der Deutschlandtakt ist eine Riesenchance für die Mobilitätswende. Aber nur, wenn es nicht ein DB-Takt wird“, so Jürgen Kühling, der Vorsitzende der Monopolkommission. Das gesamte Gutachten ist im Netz abrufbar. (as)