Mindeststandards für die europaweite Verlagerung von Arbeitsplätzen vereinbart
Die Gewerkschaft EVG und der Europäische Betriebsrat (EBR) der DB AG haben erstmals die Festschreibung von sozialen Mindeststandards bei einer europaweiten Verlagerung von Arbeitsplätzen erreicht.
So konnten für die Mitarbeiter der Buchhaltung, deren Arbeitsplätze nach Bukarest verlagert wurden, jetzt die vorrangige Weiterbeschäftigung im DB-Konzern und die Unterstützung nach bei der Suche nach alternativen Arbeitsplätzen vereinbart werden. Festgeschrieben wurde auch der Zugang zum europaweiten, internen Stellenmarkt der DB AG sowie die Wechselmöglichkeit innerhalb des angestammten Unternehmens im Heimatland mit hoher Priorität. Zur Klärung möglicher Streitfälle wurde eine paritätisch besetzte Clearingstelle vereinbart. (cm)