Mehr und bessere Daten: Bundesrat verabschiedet Mobilitätsdatenverordnung
Der Bundesrat hat heute (10.06.2022) der vom Bundesverkehrsministerium vorgelegten Änderung der Mobilitätsdatenverordnung zugestimmt.
Die Verordnung tritt am 01.07.2022 in Kraft. Sie konkretisiert die Pflicht u. a. für Unternehmen des ÖPNV, dynamische Daten zur Verfügung zu stellen. Das umfasst im Linienverkehr Informationen z. B. zu Störungen, Ausfällen, Verspätungen sowie zur Auslastung, außerdem zu Zugangsknoten wie Bahnhöfen und Haltepunkten, etwa deren aktuellen Betriebsstatus. Die Daten müssen über die Mobilithek – den Nationalen Zugangspunkt Daten – verfügbar gemacht werden. Dadurch soll eine effektivere Kontrolle von Vorgaben des Personenbeförderungsrechts (PBefG) ermöglicht und so für einen fairen Wettbewerb unter den Verkehrsformen gesorgt werden. (as)