Lärmschutz: Bundeskabinett für Fahrverbots-Gesetz
Das Bundeskabinett hat am 21.12.2016 dem von Bundesverkehrsminister Dobrindt (CSU) eingebrachten Gesetz zum Verbot des Betriebs lauter Schienengüterwagen ab Ende 2020 zugestimmt.
„Mit dem Fahrverbot für laute Güterwagen setzen wir einen zusätzlichen Anreiz, Altfahrzeuge umzurüsten und schützen die Anwohner von Güterverkehrsstrecken wirksam vor Schienenlärm", so Minister Dobrindt. Das Gesetz sieht vor, dass ab dem Fahrplanwechsel zum 13.12.2020 auf dem deutschen Schienennetz ein Fahrverbot für laute Güterwagen gilt. Kein Güterwagen darf bei der Fahrt den Höchstwert überschreiten, wie er in den geltenden Lärmschutz-Richtlinien (TSI Lärm) für die Neuzulassung von Fahrzeugen festgeschrieben ist. Das Eisenbahn-Bundesamt kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften. Bei Verstößen gegen das Fahrverbot droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 EUR. (cm)