Politik

KV-Terminals: Bundesrat für entschärfte AwSV-Vorschriften

Entschärfte AwSV-Vorschriften für KV-Terminals; Foto: DB AG

Die Betreiber von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs können aufatmen: Der Bundesrat stimmte am 23.05.2014 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) mit einer vom Wirtschaftsausschuss vorgeschlagenen Kompromissregelung zu.

Danach müssen die Umschlagflächen in KV-Anlagen „in Beton- oder Asphaltbauweise so befestigt sein, dass das dort anfallende Niederschlagswasser auf der Unterseite nicht austritt …“. Zudem muss eine Havariefläche für leckende Behälter oder Fahrzeuge vorhanden sein. Im Raum gestanden hatten noch wesentlich strengere Vorstellungen des Umweltausschusses, die eine Nachrüstung von Bestandsanlagen mit Milliardenaufwand erfordert hätten. Die Bundesregierung muss den Änderungswünschen des Bundesrates formal noch zustimmen, was jedoch als sicher gilt. (roe)

Artikel Redaktion Eurailpress
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