Kommunaler Nahverkehr: BGH muss über ÖPNV-Direktvergabe entscheiden
Der Bundesgerichtshof wird sich mit der bisher üblichen Praxis der Direktvergaben des ÖPNV-Betriebs an kommunale Unternehmen befassen müssen.
Das OLG Düsseldorf hat die Frage, ob ÖPNV-Betrauungen dem Vergaberecht unterliegen, am 03.07.2019 dem BGH vorgelegt. Das OLG Jena hatte am 12.06.2019 (2 Verg 1/18) die Auffassung vertreten, für Betrauungen auf Basis von Gesellschafterentscheidungen und Ratsbeschlüssen gelte das Vergaberecht nicht. Diese Ansicht teilt das OLG Düsseldorf nicht (VII Verg 51/16). Da somit zwei Oberlandesgerichte unterschiedlicher Meinung sind, muss der BGH über die Divergenzvorlage entscheiden. „Wenn der BGH das OLG Düsseldorf bestätigt, müssen viele Städte und Kreise, Stadtwerke und Verkehrsunternehmen ihre Strukturen ändern oder Verkehrsverträge ausschreiben“, so Ute Jasper, Anwältin und Spezialistin für Nahverkehrsprojekte, die Entscheidung. Vor wenigen Wochen hatte der Europäische Gerichtshof vorgegeben, bei Direktaufträgen Vergaberecht anzuwenden. Ob das nun auch für die in der Praxis üblichen Betrauungen über Gesellschafterbeschlüsse gilt, muss der BGH entscheiden. (cm)