Politik

Koalitionsbruch: VDV fordert Haushaltsbeschlüsse noch vor Ende der Legislatur

Quelle: Pixabay

Nach dem Bruch der Ampel-Koalition hat der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) an die Fraktionen im Deutschen Bundestag appelliert, „ bis zur Auflösung des Deutschen Bundestags aufgrund von Neuwahlen, einen Nachtragshaushalt für 2024 und einen Bundeshaushalt für 2025 zu beschließen“.

Insbesondere die Überjährigkeit der Mittel im RegG für das D-Ticket von 2023 bis 2025 (1,5 Mrd. Euro pro Jahr) sollten festgeschrieben und das Enddatum 31.12.2025 gestrichen werden. Die Auszahlung der 350 Mio. EUR an RegG-Mitteln für 2025 dürfe nicht zur Haushaltskonsolidierung auf 2026 verschoben werden.
• Bei der Trassenpreisförderung müsse „durch Umschichtung oder zusätzliche Mittel“ der Schienengüter- und Personenfernverkehr gestärkt werden.
• Beim Bestandserhalt der Bundesschienenwege seien die neuen BSWAG Finanzierungsoptionen für 2024 und 2025 vertraglich abzusichern (Zweiter Nachtrag zur LuFV III). Der dritte Nachtrag zu LuFV III mit Wirksamkeit 2025 müsse finalisiert werden.
• Die gutachterlichen Pläne des Bundesverkehrsministeriums (BMDV) zur Sicherung der SPNV-Bestandsverkehre müssen umgesetzt und die RegG-Mittel um 3 Mrd. EUR pro Jahr ab 2026 mit jährlich anwachsenden Beträgen erhöht werden.
• Auch im Bereich des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) hat der VDV Wünsche, so das Streichen der Nachrangigkeit und des Enddatums 2030 für die Förderung von Grunderneuerung. Die GVFG-Mittel müssten haushaltsmäßig abgesichert auf 3 Mrd. EUR pro Jahr ab 2025 erhöht werden, um den vorankommenden Hochlauf an schienengebundenen Projekten seit der GVFG-Novelle vollständig bedienen zu können.
• Zudem sei eine neue Förderung im GVFG für die Umstellung der Busflotten auf emissionsfreie Antriebe zu schaffen – ab 2025 zusätzliche GVFG-Mittel von 1 Mrd. Euro pro Jahr und von 2027 bis 2035 von 1,5 Mrd. Euro pro Jahr.
Ein Abwarten von Koalitionsverhandlungen und der Konstituierung einer neuen Bundesregierung würden für diese „notwendigen Maßnahmen“ einen „erheblichen Zeitverlust“ bedeuten. (dhe)

Artikel Redaktion Eurailpress
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