Klimaschutz: Wissing wird kein eigenes Sofortprogramm mehr vorlegen
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) wird für dieses Jahr aller Voraussicht nach kein Sektoren-Klimaschutzsofortprogramm für den Verkehr mehr vorlegen.
Das hat ein BMDV-Sprecher heute (17.04.2023) angekündigt. Ein Sektoren-Sofortprogramm muss laut aktuellem Bundesklimaschutzgesetz innerhalb einer bestimmten Frist erstellt werden, wenn ein Sektor seine zulässigen Jahresemissionsmengen überschreitet, wie es der Verkehr 2022 getan hat. „Wir gehen davon aus, dass zeitnah – das heißt vor Ablauf der Frist … – ein neues Klimaschutzgesetz vorliegt“, so der BMDV-Sprecher. Der Ampel-Koalitionsausschuss hatte angekündigt, die Einhaltung der Emissionsziele künftig sektorübergreifend zu messen, sodass Sektoren-Sofortprogramme nicht mehr benötigt werden dürften. Der BMDV-Sprecher wies stattdessen auf die vom Koalitionsausschuss vorgesehenen ressortübergreifenden Klimaschutzprogramme von Bundesregierungen hin. (jgf)