Karlsruher Modell: Weiterer Schritt zur Sicherstellung
Land, Städte und Landkreise mit Bedienung durch die Regiostadtbahnen des „Karlsruher Modells“ haben eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet.
Sie enthält die Grundsätze der Zusammenarbeit, Art und Zeitplan der Vergabe sowie die Finanzierung. 2019 hatten die Städte und Kreise als ersten Schritt für eine Direktvergabe die „Karlsruher Gruppe von Behörden“ gebildet. 2022 steht die Neuvergabe der Leistungen an, die reinen Eisenbahnverkehrsleistungen werden dann von DB Regio erbracht. (jb)