Italien: Neues Mobilitätsgesetz soll Provinz Bozen-Südtirol stärken
Die Landesregierung der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol hat am 25.08.2015 einen neuen Gesetzentwurf für die öffentliche Mobilität vorgelegt.
Wie von der EU vorgesehen, sollen die Vergaben künftig im regulierten Wettbewerb erfolgen, wobei der Fokus auf effizienten hochwertigen Diensten, einer angemessenen Ausgleichszahlung für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen und dem Schutz der Arbeitnehmer liegt. Mit dem neuen Landesgesetz soll zudem die Gesetzgebungsbefugnis des Landes bei der Organisation des öffentlichen Verkehrs gegenüber dem Staat bekräftigt werden. Dieses wird die primären Gesetzgebungskompetenzen beim Eisenbahnverkehr und den dazugehörigen Infrastrukturen, bei der Regelung der Mietbus- und Mietwagentätigkeit sowie beim Flughafen wahrnehmen. Nach den ersten Ausschreibungen der öffentlichen Nahverkehrsdienste im April 2017 sollen im Frühling 2018 die Dienstleistungsaufträge unterzeichnet werden. (wkz/ici)