Politik

Infrastrukturprojekte: EU-Kommission gegen deutsches Beschleunigungsgesetz

Die deutschen Pläne zur Beschleunigung von Verkehrsinfrastrukturprojekten bekommen Gegenwind aus Brüssel.

Deutschland schränke mit dem im März 2020 beschlossenen „Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz“ (MgvG) das Klagerecht von Einzelpersonen und Verbänden gegen Verkehrsprojekte zu stark ein, meint die EU-Kommission. Sie hat deswegen am 09.06.2021 beschlossen, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesregierung zu eröffnen. Das Gesetz listet 13 Verkehrsinfrastrukturprojekte auf, die durch ein Bundesgesetz statt durch das reguläre Verwaltungsverfahren genehmigt werden können. Solch eine Regelung sei nach EU-Recht zulässig, hält die Kommission fest. Wenn aber Verkehrsprojekte, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern, ohne die normalen öffentlichen Anhörungen genehmigt werden, müsse ein Gericht dies weiterhin rechtlich überprüfen können. Bundesgesetze könnten in Deutschland aber nur durchs Bundesverfassungsgericht aufgehoben werden. Die Kommission vermisst eine Regelung für NGO und Einzelpersonen. Die Bundesregierung hat nun zwei Monate Zeit zu reagieren. Ist die Kommission mit der Antwort nicht zufrieden, kann es bis zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof kommen. (fh/sl/as)

Artikel Redaktion Eurailpress
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