Politik

InfraGo: Umgang mit Holding-Verträgen noch unklar

Ob und inwieweit die Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge (BGAV) zwischen der geplanten gemeinwohlorientierten Infrastruktursparte (InfraGo) und dem Deutsche-Bahn-Gesamtkonzern gekündigt werden sollen, steht noch nicht fest.

Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hervor, die Rail Business vorliegt. Der Umgang mit den BGAV befände sich demnach „derzeit in Prüfung“. Zum Beratungsprozess zu dem Neuordungsvorhaben teilt das Bundesverkehrsministerium (BMDV) mit, dass die „Veröffentlichung der Ergebnisse aus dem Beratungsvorhaben … nicht vorgesehen“ sei. Außerdem zeigt die Antwort, dass als Berater des BMDV neben dem Hauptauftragnehmer Goetzpartners Management Consultants GmbH als Unterauftragnehmer neben der Beratung SCI Verkehr GmbH auch die Kanzlei Orth Kluth Rechtsanwälte fungieren. Was die Sicherheitsgenehmigung (SiGe) für das Eisenbahninfrastrukturunternehmen angeht, befinde sich das EBA „im Austausch mit der DB Netz AG und der DB Station & Service AG, damit die erforderliche(n) Sicherheitsgenehmigung(en) für das neue EIU zur Aufnahme seiner Tätigkeit vorliegen wird bzw. werden“. Bei der VDV-Jahrestagung in Leipzig schien durch, dass DB Netz und DB Station & Service wohl als „InfraGo“ erst mal mit jeweils eigenen SiGe agieren werden. (jgf)

Artikel Redaktion Eurailpress
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