Haushalt 2024: KTF-Mittel für die Schiene? Regierung muss nach BVerfG-Urteil umplanen
Kurz vor der Sitzung des Haushaltsausschusses im Bundestag hat das Bundesfinanzministerium (BMF) seine Bereinigungsunterlagen versendet.
Sie dienen den Abgeordneten als Arbeitsgrundlage für die Verhandlungen zum Haushalt 2024 am 16. und 17.11.2023. Für die Schiene sieht das BMF mehr Mittel vor. Der Haushaltstitel „Ausrüstung der deutschen Infrastruktur und von rollendem Material mit dem Europäischen Zugsicherungssystem ERTMS“ bleibt mit 1,3 Mrd. EUR für 2024 zwar unverändert, in den folgenden Jahren bis 2033 sieht das BMF aber eine Steigerung um knapp 1,3 Mrd. auf in Summe rund 3,5 Mrd. EUR vor. Einige Verkehrsvorhaben will die Regierung aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanzieren, darunter den Haushaltstitel „Investitionen in die Eisenbahninfrastruktur der EIU des Bundes“ in Höhe von 4 Mrd. EUR. Diesen hat das BMF für 2024 um 500 Mio. EUR aufgestockt. Zwischen 2025 und 2028 sollen sich die Verpflichtungsermächtigungen (VE) auf gut 2,8 Mrd. EUR belaufen. Mit den VE sollen zusätzliche Instandhaltungsleistungen bezahlt werden, darunter Ersatzinvestitionen, Teile der Digitalen Schiene Deutschland und da vor allem die Fahrzeugförderung. Ungemach droht dem Haushalt aber durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Es entschied heute (15.11.2023), dass die zusätzlichen Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Mrd. EUR aus Corona-Programmen für den heutigen KTF verfassungswidrig und damit nichtig sind. Nun muss die Regierung den Fonds noch einmal grundlegend überarbeiten – auch mit Folgen für wichtige Verkehrsvorhaben. (sl/as)