Gesetze zum Vergaberecht und Schienenlärm auf der Tagesordnung
Der Buntesrat besprach am 18.12.2015 auf seiner letzten Sitzung in diesem Jahr mehrere Gesetze, die u.a. das Vergaberecht und den Schienenlärm betreffen.
Zuvor hatte schon der Deutsche Bundestag in seiner 146. Sitzung am 17. 12.2015 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts mit beigefügten Maßgaben (Drucksache 596/15) unverändert angenommen. Die Übernahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern beschränkt sich demnach auf diejenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die für die Erbringung der übergehenden Verkehrsleistung unmittelbar erforderlich sind. Der öffentliche Auftraggeber soll Regelungen vorsehen, durch die eine missbräuchliche Anpassung tarifvertraglicher Regelungen zu Lasten des neuen Betreibers ausgeschlossen wird. Die Bundesratsinitiative des Landes Rheinland-Pfalz zum Schienenlärm empfiehlt u.a. Regelungen für einen verkehrsträgerübergreifenden Lärmschutz, die das Ruhebedürfnis der Anwohner in der Nacht berücksichtigen und auch auf Bestandsstrecken anzuwenden sind (Drucksache 551/1/15). (wkz/ici)