Politik

Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften: Bundesregierung stimmt Bundesratsvorschlag zu

Die Bundesregierung hat einen Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften (Drucksache 18/4202 vom 04.03.2015) vorgelegt.

Damit sollen die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, privaten Stellen wesentliche Prüfaufgaben zu übertragen, die im Rahmen von Verfahren zur Erteilung von Inbetriebnahmegenehmigungen bei der Eisenbahn durchzuführen sind. Der Bundesrat forderte in seiner Stellungnahme vom 06.02.2015, dass Prüfsachverständige auch im Auftrag der Eisenbahnaufsichtsbehörden der Länder als deren Verwaltungshelfer tätig werden können. Die Bundesregierung stimmt in ihrer Gegenäußerung diesem Vorschlag nun zu. (wkz/ici)

Drucksache 18/4202

Artikel Redaktion Eurailpress
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