Gerald Hörster
"Die Fahrzeugzulassung – Erfahrungen zum Fahrplanwechsel"
Das Thema des Januar-/Februar-Heftes könnte kaum aktueller sein – eine gute Gelegenheit, um die jüngsten Erfahrungen bei der Fahrzeugzulassung zu betrachten:
Zum Fahrplanwechsel 2012/13 haben einige Eisenbahnfahrzeuge zur Zulassung angestanden. Leider ist es aber nicht in allen Fällen gelungen, die Verfahren rechtzeitig vor diesem Datum abzuschließen. Der Grund: Trotz der im Handbuch Eisenbahnfahrzeuge vorgesehenen Zeitabläufe sind die Prozesse noch nicht so umgesetzt, dass dem Eisenbahn- Bundesamt mit genügend Vorlauf zum Wunschtermin die vollständigen und eindeutigen Unterlagen vorliegen. Das ist umso bedauerlicher, als die Fahrzeuge im Wesentlichen auch tatsächlich zulassungsreif waren – was sich daran zeigte, dass sie nach dem 9. Dezember schrittweise ihre Inbetriebnahmegenehmigungen bekommen haben. Hier besteht dringender Optimierungsbedarf.
Der Sektor muss deutlich stärker als in der Vergangenheit eine solide Zeitplanung für den Zulassungsprozess auf die Beine stellen. Dazu gehört es nach meiner festen Überzeugung auch, dass Nachweispläne nicht zigmal revidiert und gestreckt werden. Nur eine verlässliche Planung macht es der Zulassungsbehörde möglich, Terminkollisionen bei den verschiedenen Antragstellern zu vermeiden. Schließlich sind alle Ressourcen endlich. Aus den vergangenen Erfahrungen können wir lernen, die Weichen für die Praxis künftig richtig zu stellen.Oberstes Gebot für beide Seiten – für Hersteller und Zulassungsinstanz – ist, verlässlich und berechenbar zu sein. Schließlich sollen alle Beteiligten jederzeit wissen, woran sie sind und was sie erwarten können. Eine Stichtagsregelung, wie sie im Grunde bereits gesetzlich verankert ist, kann bei konsequenter Umsetzung sicherlich helfen, den Run zum Jahresende besser zu lenken. Selbstverständlich findet auch bei uns eine regelmäßige Optimierung der Prozesse statt, die wir gerne auch im Dialog mit dem Sektor angehen, schließlich war es ja das Ziel der mit dem Handbuch Fahrzeugzulassung im Mai 2011 angestoßenen Reformen, planbare und verlässliche Prozesse zu schaffen. Ein zentrales Element, das für Verlässlichkeit sorgt: Das der Zulassung zugrundeliegende Regelwerk wird für einen Zeitraum von sieben Jahren ab Antragstellung festgeschrieben. Diese sowie weitere Regelungen aus dem Handbuch wurden mit der zum Jahresende 2012 in Kraft getretenen Siebten Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften gesetzlich festgeschrieben.
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