Gerald Hörster

Lärmschutz im Eisenbahnbereich

Dass Verkehrslärm ein Problem darstellt, ist bekannt. Wir sehen es regelmäßig in den Genehmigungsverfahren für Eisenbahninfrastrukturprojekte. Und tatsächlich muss auch etwas getan werden, um die Lärmbelastung in vernünftigen Grenzen zu halten, bzw. so weit wie möglich zu reduzieren. Eine Tunnellösung für alle Eisenbahnstrecken ist sicherlich nicht realisierbar, doch die Liste der Maßnahmen, die die Bundesregierung  vorgesehen hat, um des Lärmproblems Herr zu werden, ist lang. Das gilt vor allem für den Bereich Schiene: Lärmabhängige Trassenpreise, Lärmvorsorge, Lärmsanierung, die Flüsterbremse, innovativer Schallschutz sind nur einige Stichworte in dem Zusammenhang. Möglicherweise muss man aber auch noch über andere Dinge nachdenken, etwa bei der kommunalen Planung.
Erst kürzlich habe ich mich gewundert, wie ein neues Wohnungsbauprojekt direkt angrenzend an einen über 160 Jahre bestehenden Bahnhof umgesetzt werden kann. Klar, Flächen in Ballungsräumen werden immer knapper und die Landflucht tut ein Übriges dazu. Aber sind dadurch Konflikte nicht vorprogrammiert? Zunächst mag noch die Freude überwiegen, vergleichsweise preiswerten Wohnraum erwerben zu können. Doch was bleibt, wenn diese Freude verflogen ist? Üblicherweise häufen sich dann Lärmbeschwerden der Wohnungseigentümer, über die „unerträglich laute Eisenbahn“. Schnell vergessen ist dann, was Henne und was Ei ist. Aus dem Blickfeld gerät zudem oft, dass Lärm nicht nur ein Problem der Bahn ist. Vielmehr gibt es unterschiedliche Quellen wie Straßen, Schienenwege oder Flugverkehrslärm. Die Zuständigkeiten für die Lärmaktionsplanung sind darum in Deutschland auf verschiedene Behörden aufgeteilt. Besondere Bedeutung haben dabei die Kommunen, die etwa im Rahmen Ihrer kommunalen Bauleitplanung in der Pflicht stehen, Konflikte verkehrsträgerübergreifend vorherzusehen und sie zu vermeiden.
Soweit es den Eisenbahnlärm betrifft, können die Städte und Gemeinden auf eine valide Datengrundlage zurückgreifen. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat Lärmkarten erstellt für Ballungsräume mit mehr als 100 000 Einwohnern bzw. für Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30 000 Zügen pro Jahr auf Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes. Diese Lärmkarten sind nicht nur Grundlage für die vom EBA ab 2018 zu erstellenden Lärmaktionspläne, sondern können auch von anderen Planungsträgern genutzt werden. In den Ballungsräumen wirkt das EBA sogar an der Erstellung der Lärmaktionspläne mit.
Insofern muss man sich dem Thema Verkehrslärm von verschiedenen Seiten nähern, um zu wirtschaftlich tragfähigen und gesellschaftlich akzeptierten Lösungen zu kommen. Denn eines ist gewiss: Wir brauchen eine leistungsfähige, umweltfreundliche Verkehrsinfrastruktur – und hier steht die Schiene an erster Stelle.

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Artikel von Gastkommentar aus der ETR, Ausgabe 6/16
Artikel von Gastkommentar aus der ETR, Ausgabe 6/16