Politik

Gefahrgut: Schweden unterzeichnet Abkommen zu Affenpockenvirus

Mit Schweden hat jetzt das vierte Land die multilaterale Sondervereinbarung RID 2/2022 nach Abschnitt 1.5.1 RID über die Beförderung des Affenpockenvirus auf der Schiene unterzeichnet.

Zuvor hatten bereits Deutschland, Großbritannien und Norwegen das Dokument unterzeichnet. Damit dürfen in diesen Ländern ansteckungsgefährliche Stoffe, welche den Affenpockenvirus enthalten, mit Ausnahme von Kulturen des Affenpockenvirus, im Bahnverkehr befördert werden. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
Artikel Redaktion Eurailpress