Frankreich: Sanktionsausschuss der Arafer nimmt Arbeit auf
Mit der Bahnreform vom August 2014 wurde Arafer, das Sanktionsverfahren der Behörde für Eisenbahn und Straße, modifiziert.
Es enthält nun eine grundlegende Trennung zwischen den Funktionen der Strafverfolgung und Ermittlung einerseits, die in Verantwortung der Behörde bleiben, und den Urteilen andererseits, die von einem Sanktionsausschuss (commission des sanctions) getroffen werden. Dieses Verfahren sichert die Einhaltung der verfassungsrechtlichen Vorschriften. Mit Datum 19.05.2016 wurde der Sanktionsausschuss funktionsfähig. Er kann durch das Kollegium der Arafer angerufen werden, wenn ein Verstoß gegen die Vorschriften etwa zu Zugang oder Nutzung des Schienennetzes nicht behoben oder eine andere Entscheidung der Behörde nicht befolgt wird. Die Kommission kann Geldbußen bis zu 5 % des Umsatzes verhängen sowie den Zugang zum Schienennetz verweigern. (wkz/ici)