Frankreich: EU-Kommission fordert Umsetzung der Interoperabilität im Eurotunnel
Die EU-Kommission forderte Frankreich am 21.11.2012 auf, sein nationales Recht - insbesondere in Bezug auf den Eurotunnel - in Einklang mit der Richtlinie 2008/57/EG über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems zu bringen.
Die Vorschriften hätten bis zum 19.07.2010 in Kraft treten müssen. Die Kommission hat das Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich im Juni dieses Jahres eingeleitet; nun ergeht eine mit Gründen versehene Stellungnahme (zweite Phase des Verfahrens). Frankreich muss binnen zwei Monaten reagieren, dann kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen. (wkz/ici)