Frankreich: Berufungsgericht bestätigt wettbewerbswidrige Praktiken der SNCF im Güterverkehr
Das Berufungsgericht von Paris hat am Montag eine Entscheidung der Wettbewerbsbehörde vom Dezember 2012 bestätigt.
Diese hatte die SNCF für wettbewerbswidrige Praktiken im Schienengüterverkehr für schuldig gesprochen. Allerdings wurde die Höhe der Geldbuße vom Gericht von 60,9 Mio. EUR auf 48,2 Mio. EUR reduziert. Dem Urteil zufolge hatte die SNCF „Praktiken implementiert, um Wettbewerber am Zugang zu wesentlichen für ihre Tätigkeit benötigten Bahnkapazitäten zu hindern“. Aber im Gegensatz zu der Wettbewerbsbehörde sah das Gericht keine Verstöße in der Tarifpolitik der SNCF. Die Wettbewerbsbehörde hatte die SNCF aufgefordert, „ihr Geschäftsmodell schrittweise, aber innerhalb von drei Jahren“ zu verändern. Die Behörde kann innerhalb von zwei Monate Berufung einlegen. Das Verfahren ins Rollen gebracht hat 2009 Euro Cargo Rail (ECR), Tochter der Deutschen Bahn, mit einer Beschwerde. (wkz/cm)