Frankreich: ARAF ordnet Verbesserung der Trassenzuweisung an
Die französische Eisenbahn-Regulierungsbehörde ARAF hat am 23.10.2013 nach einer öffentlichen Anhörung am 24.09.2013 aufgrund einer Beschwerde dreier Eisenbahngesellschaften und eines autorisierten Kandidaten (ECR, Europorte France, T3M und VFLI) dem Netzbetreiber RFF mehrere Maßnahmen zur Verbesserung der Zuweisung von Trassen angeordnet:
• Übersichtlichere Informationen über Bauarbeiten gemäß regelmäßig aktualisierter kartographischer Darstellungen
• genauere Begründung bei der Verweigerung von Trassen.
• Beginnend ab Dezember 2013 müssen im Falle einer Stornierung einer schon zugeteilten Trasse alternative Trassen zugeordnet werden oder es muss alternativ die Zahlung einer Pönale erfolgen, die nach Rücksprache mit den Beteiligten noch festgelegt werden muss. Ab September 2014 wird die ARAF eine Echtzeitbeobachtung für abgesagte Trassen durchführen, bis dahin wird dies manuell erfolgen. Darüber hinaus wird die Behörde ein Anreizsystem für ein besseres Trassen-Management aller Beteiligten einführen, insbesondere auch Strafen von Unternehmen für die verspätete Freigabe ungenutzter Trassen. Schließlich hat die Behörde den Antrag der Bahnbetreiber auf Befreiung von der Zahlung einer Kaution in Höhe von 20 % des Trassenpreises für die Buchung von Trassen abgelehnt, da es sich hierbei um eine regulatorische Anforderung handelt. (wkz/cm)