Politik

Fahrzeugzulassung: Private Prüforganisationen zugelassen

Ab sofort dürfen auch private Prüforganisationen im Zulassungsprozess tätig werden; Foto: C. Müller

Erstmals dürfen in Deutschland auch private Organisationen die Zulassungsvoraussetzungen von Schienenfahrzeugen in größerem Umfang prüfen.

Bislang war das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) die allein dafür zuständige Behörde. Es handelt sich dabei um ein Übergangsmodell, bis der endgültige gesetzliche Rahmen geschaffen wurde. Eine entsprechende Erklärung unterzeichneten am 26.06.2013 die Spitzenvertreter des Eisenbahnsektors im Bundesverkehrsministerium. Das Übergangsmodell sieht vor, dass die operative Prüfung von Bahntechnik nun in bestimmtem Umfang auch privaten Organisationen ermöglicht wird. Das EBA bleibt aber die Behörde, die der Zulassung von Bahntechnik Rechtskraft verleiht. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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