Fahrgastinformation: Bundesrat stimmt Mobilitätsdatenverordnung zu
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 17.09.2021 dem Entwurf einer Mobilitätsdatenverordnung zugestimmt.
Die Verordnung konkretisiert technische Bestimmungen zur Datenbereitstellung von Mobilitätsanbietern in einem zentralen „nationalen Zugangspunkt”, zu denen sie nach dem im April novellierten Personenbeförderungsgesetz verpflichtet sind. So legt die Verordnung etwa fest, in welchen Dateiformaten die Daten zur Verfügung gestellt werden müssen, wie der „nationale Zugangspunkt” Abrufprotokolle anzufertigen hat, wie sich Dritte bei der zentralen Abrufstelle registrieren können und wie Datenabrufende die Daten in ihren Anwendungen verwenden dürfen. Die Verordnung tritt nach ihrer Verkündigung in Kraft. Das Personenbeförderungsgesetz sieht vor, dass seit 01.09.2021 Mobilitätsanbieter im Linienverkehr „Fahrpläne, Routen, Preise oder Tarifstruktur, Buchungs- und Bezahlmöglichkeiten sowie Daten zur Barrierefreiheit und zum Umweltstandard der eingesetzten Fahrzeuge” der zentralen Stelle bereitstellen müssen. Ab Januar 2022 kommen dann weitere Daten wie solche zu Bahnhöfen, Haltestellen und Barrierefreiheit im Linienverkehr sowie Daten für den Gelegenheitsverkehr dazu. Zum 1. Juli 2022 wird die Bereitstellungspflicht auch auf Echtzeitdaten ausgeweitet. (jgf)