EU-Verkehrsminister: Maut für LKW ab 3,5 t kommt
In etwa acht Jahren müssen EU-Staaten mit LKW-Mautsystemen auch von Fahrzeugen ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t Straßenbenutzungsgebühren verlangen.
Darauf haben sich die EU-Verkehrsminister heute Vormittag, 08.12.2020, bei einer informellen Videokonferenz zur Reform der EU-Wegekostenrichtlinie (Eurovignette) geeinigt. Kleine und mittlere Unternehmen wie Handwerksbetriebe, die mit LKW zwischen 3,5 t und 7,5 t fahren und etwa Werkzeug befördern oder eigene Produkte ausliefern, sollen aber weiterhin durch eine unbefristete Ausnahmemöglichkeit geschützt werden. Nun wollen die EU-Botschafter der Mitgliedstaaten am 18.12.2020 endgültig darüber abstimmen, ob sie der kommenden portugiesischen Ratspräsidentschaft das Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über den endgültigen Richtlinientext erteilen. Nach dem Willen der Verkehrsminister sollen Mitgliedstaaten weiter selbst entscheiden können, ob sie ein strecken- oder zeitbezogenes Mautsystem einführen. Nach einer Übergangzeit sollen Mautsätze nach dem CO2-Ausstoß der Fahrzeuge differenziert werden. (fh)