EU-Parlament: Verkehrsausschuss für neue Fahrgastrechte im Bahnverkehr
Bahnreisende der EU sollen künftig einen besseren Schutz und eine bessere Unterstützung im Fall von Verspätungen, Zugausfällen oder Diskriminierung erhalten.
Die entsprechende Verordnung hat der Verkehrsausschuss des Europöäischen Parlaments am 16.03.2021 angenommen. Auf die Regeln hatten sich die Unterhändler der deutschen Ratspräsidentschaft und des Parlaments unter der Leitung des EP-Berichterstatters Bogusław Liberadzki (S&D, PL) bereits im vergangenen Oktober informell geeinigt. Bei Verspätungen von mehr als 100 Minuten sind die Anbieter zu umfangreicheren Entschädigungen verpflichtet, für mobilitätseingeschränkte Personen gilt dann eine Voranmeldezeit von nur noch 24 h statt wie bisher 48 h und alle Züge müssen Platz für Fahrräder bieten. (wkz/cm)