EU-Parlament beschließt Viertes Eisenbahnpaket
Das Europaparlament hat am 14.12.2016 das Vierte Eisenbahnpaket beschlossen.
Die technische Säule, welche technische Marktzugangsbarrieren abbauen sollte, wurde bereits Ende April 2016 verabschiedet. Nun folgte die politische Säule, in der es u. a. um den Marktzugang und die Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur geht. Ziel ist, den Bahnverkehr nutzerfreundlicher und kostengünstiger zu machen und für neue Betreiber zu öffnen. Künftig müssen Schienenverkehrsdienstleistungen bis auf wenige Ausnahmen ausgeschrieben werden. Forderungen, aufgrund dieser weitreichenden Ausschreibungspflicht wichtige Arbeitnehmerrechte in dem Paket zu verankern, wurde nicht umgesetzt. Die neuen Regeln gelten ab 03.12.2019, jedoch sind Direktvergaben noch bis 2024 mit einer maximalen Vertragsdauer von zehn Jahren möglich. (as)