EU-Kommission: Verlustausgleich bei staatlichen Güterbahnen wird untersucht
Die EU-Kommission beschäftigt sich mit einer Beschwerde eines privaten Eisenbahnverkehrsunternehmens gegen fünf Staaten, die Eigentümer seit Jahren defizitär wirtschaftender Schienengüterverkehrsunternehmen sind.
Nach Ansicht der beschwerdeführenden Eisenbahn handelt es sich um unerlaubte staatliche Beihilfen. Das Unternehmen sieht sich dadurch im Wettbewerb benachteiligt. Zu den betroffenen Staaten gehört auch Deutschland. Durch den Ergebnisabführungsvertrag gleicht die DB Verluste des Tochterunternehmens DB Cargo aus. Solange die DB dazu Eigenmittel verwendet, dürfte die Praxis rechtlich nicht angreifbar sein. Mit der geplanten Eigenkapitalerhöhung der DB würde sich die Situation aber ändern. Dies ist einer der Gründe, warum sich der Genehmigungsprozess der Beihilfe hinzieht. (fh/ici)