EU-Kommission: Verlängerung der italienischen Regelung zur Förderung des Schienengüterverkehrs
Die EU-Kommission hat die Verlängerung der italienischen Regelung zur Förderung der Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene genehmigt.
Die Maßnahme wurde ursprünglich im Dezember 2016 von der Kommission genehmigt, im Oktober 2017 und im November 2019 jeweils verlängert und sollte im Dezember 2022 auslaufen. Italien hat der Kommission seine Absicht mitgeteilt, die Regelung bis Ende 2027 zu verlängern und die Mittel um 200 Mio. EUR aufzustocken, sodass sich das Gesamtbudget auf 500 Mio. EUR erhöht. Laut Kommission ist die Regelung weiterhin notwendig und angemessen, um die Nutzung des Schienenverkehrs zu fördern, insbesondere in Süditalien, wo das Ungleichgewicht zwischen Schiene und Straße noch deutlich ausgeprägter ist. (cm)