Politik

EU-Kommission: Trassenpreise im Kanaltunnel zu hoch

Frankreich und das Vereinigte Königreich setzen im Kanaltunnel EU-Vorschriften nicht um. Es werde gegen zentrale Bestimmungen des ersten Eisenbahnpakets (Richtlinien 91/440/EWG und 2001/14/EG) verstoßen, so die EU-Kommission.

So seien die Trassenpreise zu hoch. Die derzeitigen Entgelte würden nicht auf den unmittelbaren Kosten oder den langfristigen Investitionskosten des Tunnelbaus beruhen. Weiter würde Eurotunnel bestimmten Betreibern Kapazitäten für 65 Jahre zuteilen, was nach EU-Vorschrift unzulässig sei. Zudem sei die Eisenbahn-Regulierungsstelle IGC (Intergovernmental Commission) nicht unabhängig. Die Shuttle-Verkehre von Eurotunnel (Personen- und Güterverkehr) sind von den meisten Eisenbahnvorschriften der EU, einschließlich jener für Trassenentgelte, ausgenommen und nicht Gegenstand dieses Vertragsverletzungsverfahrens. Eurotunnel wehrt sich gegen die Vorwürfe, u.a. mit dem Hinweis auf die private Finanzierung der Tunnelbaukosten von rund 15 Mrd. EUR. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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