EU-Kommission: Regelung für coronageschädigte Verkehrsunternehmen genehmigt
Die Bundesregierung darf die Unternehmen des öffentlichen Nah- und Regional-Personenverkehrs unterstützen.
Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften die Regelung am 07.08.2020 genehmigt. Es geht um über 6 Mrd. EUR, mit denen Deutschland die Einnahmeausfälle der Verkehrsbetriebe für aufgrund der Corona-Pandemie und der daraufhin getroffenen Eindämmungsmaßnahmen ausgleichen will. Im Rahmen der Regelung sollen Verkehrsunternehmen für Einbußen, die ihnen in der Zeit vom 01.03.2020 bis zum 31.08.2020 entstanden sind, mittels direkter Zuschüsse entschädigt werden. Etwaige Zahlungen, die über den tatsächlichen Schaden hinausgehen, sollen dabei zurückgefordert werden. (cm)