EU- Kommission: Mahnung an Deutschland wegen Eisenbahnsicherheit
Die EU-Kommission hat am 17.05.2018 Deutschland aufgefordert, die EU-Vorschriften über die Sicherheit im Eisenbahnverkehr vollständig einzuhalten (Richtlinie 2004/49/EG).
Die Mitgliedstaaten sind nach der Richtlinie unter anderem verpflichtet, eine unabhängige Sicherheitsbehörde und eine unabhängige Stelle zur Untersuchung von Störungen und Unfällen einzurichten sowie Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Bereich der Sicherheit auf kohärente Weise zu verteilen. Deutschland hat laut der Kommission bislang nicht dafür gesorgt, dass seine Regionalverkehrsnetze den Sicherheitsanforderungen der Richtlinie unterliegen. Außerdem wurden die Zuständigkeiten für das Sicherheitsmanagement und die Risikokontrolle nicht ordnungsgemäß aufgeteilt, und den Berichtspflichten gegenüber der Untersuchungsstelle wird nicht ausreichend nachgekommen. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, um seinen Verpflichtungen nachzukommen; andernfalls kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen. (cm)