EU-Kommission: Luxemburg darf SGV und Binnenschifffahrt weiterhin fördern
Die EU-Kommission hat einer veränderten Regelung Luxemburgs zur Förderung der Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene und die Binnenschifffahrt zugestimmt.
Ursprünglich wurde die Regelung bereits im Juni 2015 genehmigt und erstmals im Juli 2019 verlängert und sollte jetzt zum Jahresende auslaufen. Nun läuft sie bis Ende 2027. Zudem wurde das Budget für den Verlängerungszeitraum mit 104 Mio. EUR festgelegt und der Anwendungsbereich ausgeweitet. Die Regelung gilt jetzt auch für den konventionellen inländischen Schienenverkehr und den konventionellen internationalen Binnenschiffsverkehr, zudem sind höhere Beihilfen für den horizontalen Umschlag bei Rollenden Landstraßen (RoLa) möglich. (cm)