Politik

EU-Kommission: Italien darf Corona-Hilfen im SPFV auszahlen

Die EU-Kommission hat die italienische Regelung zur Entschädigung kommerzieller Betreiber von Schienenpersonenfernverkehrsdiensten genehmigt.

Damit sollen Einbußen durch die Covid19-Pandemie eingedämmt werden. Für den Zeitraum vom 08.03.2020 bis zum 30.06.2020 sind hierfür 511 Mio. EUR vorgesehen. Italien hat in diesem Zeitraum ein allgemeines Verbot von Reisen in andere Regionen Italiens erlassen und darüber hinaus verfügt, nur 50 % der Plätze zu belegen. Italien wird sicherstellen, dass die einzelnen Empfänger keine Entschädigung erhalten, die ihre Einbußen übersteigt. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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