EU-Kommission: FR/DE: Verfahren wegen Mindestlohn im Verkehr
Die Europäische Kommission wird rechtlich gegen Frankreich und Deutschland wegen der Mindestlohngesetze im Verkehrssektor angehen.
An Deutschland erging ein „ergänzendes Aufforderungsschreiben”, das Vertragsverletzungsverfahren wurde bereits im Mai 2015 eingeleitet. An Frankreich wird ein Aufforderungsschreiben als erster Schritt eines Vertragsverletzungsverfahrens bezüglich des am 01.07.2016 in Kraft tretenden Gesetzes verschickt. Die Kommission kritisiert in beiden Fällen, dass „die Anwendung des Mindestlohns auf bestimmte grenzüberschreitende Beförderungsleistungen, die nur einen geringen Bezug zum Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats aufweisen, nicht zu rechtfertigen ist”. Die Länder haben nun zwei Monate Zeit zur Stellungnahme. (cm)