EU-Kommission: Deutschland darf Schienenverkehr fördern
Die EU-Kommission hat eine deutsche Regelung zur Unterstützung von Eisenbahnunternehmen, die in energieeffiziente Technologien investieren, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt (Rail Business 30/18).
Dafür stellt die Bundesregierung von 2018 bis 2022 insgesamt 500 Mio. EUR zur Verfügung. Die Regelung sieht vor, dass Eisenbahnunternehmen, die im elektrischen Schienenverkehr tätig sind, bis zu 50 % aller Kosten für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, wie dem Erwerb modernen energiesparenden rollenden Materials (z.B. Hybridlokomotiven) oder automatisierter Lösungen, erstattet bekommen können. Um für eine solche öffentliche Unterstützung infrage zu kommen, müssen die Eisenbahnunternehmen alljährlich nachweisen, dass sich ihre Energieeffizienz um mindestens 1,75 % gegenüber dem Vorjahr verbessert hat. Ab 2020 gilt für die Eisenbahnunternehmen die Vorgabe, dass sich die Energieeffizienz um mindestens 2 % verbessern muss, um förderfähig zu sein. (cm)