Politik

EU-Kommission: Begründete Stellungnahme zu Polen und Großbritannien

Am 28.04.2016 hat die EU-Kommssion nicht nur beschlossen, die Niederlande in zwei Verfahren (Eisenbahnsicherheit und Interopberabilität) zu verklagen (Rail Business 18/16), sondern auch gegen drei Länder eine „mit Gründen versehene Stellungnahmen” anzugeben.

In Polen mahnt die Kommission die vollständigen Umsetzung der EU-Vorschriften über die Eisenbahninteroperabilität (Richtlinie 2008/57/EG) an. Polen gestatte bei seinem nationalen Eisenbahnsystem zu große Abweichungen von den europäischen technischen Spezifikationen für die Eisenbahninteroperabilität (TSI). Polen habe es zudem versäumt, das Verfahren für die Prüfung von Fahrzeugen im Eisenbahnnetz umzusetzen, so die Kommission. Polen hat nun zwei Monate Zeit, um die Kommission über alle Maßnahmen zu informieren. In Großbritannien moniert die Kommission die fehlende Schaffung des einheitlichen europäischen Eisenbahnraums (Richtlinie 2012/34/EU). Auch hier gibt die Kommission zwei Monate Zeit, um dies zu vollziehen. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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